Online-Nachricht - Donnerstag, 19.03.2020

Kapitalertragsteuer | Urteil im Cum/Ex-Verfahren (LG)

Im ersten Strafverfahren im Cum/Ex-Komplex (Aktenzeichen 62 KLs 1/19) hat die 12. große Strafkammer des LG Bonn am das Urteil verkündet und die Angeklagten für schuldig befunden.

Das LG Bonn hat wie folgt entschieden:

Der Angeklagte zu 1) wurde wegen Steuerhinterziehung in 10 Fällen sowie der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in einem weiteren Fall zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen den Angeklagten zu 1) wurde darüber hinaus die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 14.000.000 €, davon in Höhe eines Betrages von 12.689.880 € als Gesamtschuldner, angeordnet.

Der Angeklagte zu 2) wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 5 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Übrigen wurde der Angeklagte zu 2) freigesprochen.

Gegen die verbliebene Einziehungsbeteiligte wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 176.574.603 €, davon in Höhe von 166.574.603 € als Gesamtschuldnerin angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte unter dem Anklage (Aktenzeichen 213 Js 41/19) vor der großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer gegen die zwei britischen Staatsangehörigen erhoben. Sie hatte dem 42-Jährigen und dem 38-Jährigen die Beteiligung an sogenannten Cum/Ex-Geschäften vorgeworfen. In diesem Zusammenhang sollen die Angeklagten mit weiteren gesondert verfolgten Personen von Mitte 2006 bis Frühjahr 2011 zunächst im Rahmen ihrer Tätigkeit für ein großes Kreditinstitut und danach für eine Asset-Management-Gruppe Straftaten begangen haben. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von einer Beteiligung an 34 Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung aus.

Quelle: LG Bonn Pressemitteilung 16/2020 vom (ImA)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-44848