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BFH 31.07.2019 XI B 15/19, StuB 6/2020 S. 246

Umsatzsteuer | Umsätze eines privaten Arbeitsvermittlers

(1) Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Steuerausweis in einer Rechnung nicht i. S. von § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG „unrichtig“ ist, wenn der betreffende Umsatz zwar nach dem Unionsrecht steuerbefreit ist, der Stpfl. sich jedoch nicht mit Erfolg darauf beruft. (2) Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein Berufen auf die Steuerbefreiung nach dem Unionsrecht nicht mehr möglich ist, wenn eine Änderung der betreffenden Steuerfestsetzung nach den §§ 172 ff. AO ausscheidet (Bezug: Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL; § 14c Abs. 1 Sätze 1, 2 UStG; § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO). S. 247

Praxishinweise

(1) Der Kläger erbrachte Leistungen im Streitjahr 2007 als privater Arbeitsvermittler aufgrund von Vermittlungsgutscheinen nach § 421g des Dritten Buches Sozialgesetzbuch in der im Jahr 2007 geltenden Fassung (SGB III) und behandelte die...BStBl 2016 II S. 797

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