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NWB Nr. 22 vom Seite 1903 Fach 29 Seite 1153

Bundes-Angestelltentarifvertrag Ergebnisse der Lohnrunde 1995

von Regierungsdirektor Manfred Petin, Düsseldorf

Rechtsgrundlage für den Geltungsbereich des BAT-O: BAT-O v. (GMBl 1991 S. 234), zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 6 v. ; Vergütungstarifvertrag Nr. 3 zum BAT-O v. .

Am haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes die Lohnrunde 1995 beendet und sich für die beiden Tarifgebiete West und Ost im wesentlichen auf folgendes Ergebnis verständigt:

I. Tarifgebiet West

Mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 30 zum BAT vom werden bei den Angestellten die Grundvergütungen und die Ortszuschläge - mit Ausnahme der sog. Erhöhungsbeträge -, die Anrechnungsbeträge für Unterkunft und Verpflegung und die Vergütungen für die Auszubildenden um 3,2 v. H. erhöht.

Die Erhöhungen treten für die Angestellten am und für die Auszubildenden am in Kraft. Die Angestellten erhalten für den Monat April 1995 eine Einmalzahlung von 140 DM.

Die vorgenannten Regelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 30. 4. 1996. Bei ihren Verhandlungen über die Einführung zusätzlicher leistungsbezogener Bezahlungselemente wollen die Tarifpartner von folgenden Eckpunkten ausgehen:

(1) Leistungsprämien und -zulagen können im Rahmen des verfügbaren Finanzvolumens ge...

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