IFRS-Kommentar
18. Aufl. 2020
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§ 40 Landwirtschaft
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 41 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Neu sind Ausführungen zur Behandlung nachträglicher Kosten bei fair-value-Bewertung (Rz 13).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalte, Begriffe
1 IAS 41 stellt im Bereich der nicht finanziellen Vermögenswerte den bislang umfassendsten Bruch mit dem Anschaffungskostenprinzip dar. Die fast ausnahmslose Anwendung der fair-value-Bilanzierung begründet der Board mit Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktion. So werde bspw. der Wertzuwachs eines Forstbestands mit einer Aufwuchsphase von Jahrzehnten bei einer Bilanzierung nach Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht ausreichend abgebildet und die Bedeutung der Aufwuchsphase für die Ertragsrealisation nicht gebührend gewürdigt.
2 IAS 41 ist von Unternehmen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit (Rz 5) ausführen, auf folgende Sachverhalte anzuwenden:
biologische Vermögenswerte, also lebende Pflanzen und Tiere (ausgenommen bearer plants; Rz 3),
landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte (einschließlich der Erzeugnisse aus bearer plants),
Zuwendungen...