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NWB Nr. 39 vom Seite 3283 Fach 29 Seite 1071

Änderungen in der Beamtenbesoldung 1994

von Lutz Renner, Bonn

Inkrafttreten: bzw. .

I. Besoldungserhöhung

1. Lineare Erhöhung

Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und Ruhestandsbeamten bei Bund, Ländern und Gemeinden waren zuletzt durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1993 v. (BGBl I S. 2139) mit Wirkung v. angehoben worden.

Unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. NWB F. 29 S. 925) sieht das BBVAnpG 1994 eine Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge ab - ab für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 und die Besoldungsordnungen B, C sowie R - um 2 % vor. Damit weicht der Gesetzgeber erneut davon ab, Löhne und Gehälter sowohl im Tarif- als auch im Besoldungsbereich nicht nur in gleicher Höhe, sondern auch zum gleichen Zeitpunkt anzupassen. Die Verschiebung der Anpassung um 3 Monate, für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 und die Besoldungsordnungen B, C sowie R um 4 Monate gegenüber dem Tarifbereich, soll ein spürbarer besonderer Beitrag für Beamte, Richter und Soldaten zur Haushaltsentlastung sein.

In die lineare Anpassung sind auch verschiedene Stellenzulagen, z. B. die Zu...

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