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NWB Nr. 23 vom Seite 1951 Fach 29 Seite 1055

Bundes-Angestelltentarifvertrag Ergebnis der Lohnrunde 1994

von Oberregierungsrat Manfred Petin, Düsseldorf

Rechtsgrundlage für den Geltungsbereich des BAT-O: BAT-O v. (GMBl 1991 S. 234), zuletzt geändert durch den Änderungs-TV Nr. 3 v. ; Vergütungstarifvertrag Nr. 3 zum BAT-O v. .

In NWB Aktuelles 15/94 hatten wir vorab über die Ergebnisse der Lohnrunde 1994 für den öffentlichen Dienst berichtet. Inzwischen ist das Tarifergebnis redaktionell zwischen den Tarifvertragsparteien abgestimmt.

Der Vergütungstarifvertrag Nr. 29 für den Geltungsbereich des BAT - mit unterschiedlichen Zeitpunkten für das Inkrafttreten der Erhöhung der Vergütung - hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. 3. 1995; der entsprechende Vergütungstarifvertrag Nr. 3 für den Geltungsbereich des BAT-O, der für die Zeit ab eine Anhebung der Vergütungssätze auf 82 v. H. und ab auf 84 v. H. des Vergütungs-Niveaus des BAT-West vorsieht, hat eine Mindestlaufzeit bis zum .

Nachstehend sind die für den Bereich des Bundes und der Länder vereinbarten Tabellen abgedruckt.

I. Erhöhung der Angestelltenvergütung (BAT-West)

Die Grundvergütungen, die Ortszuschläge, die Gesamtvergütungen und die Stundenvergütungen der Angestellten der Vergütungsgruppen X und Vc und Kr. I bis Kr. Va werden ab 1. Juli, die der ...

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