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FG Baden-Württemberg 30.10.2019 4 K 1715/18, BBK 7/2020 S. 310

Umsatzsteuer | Erstellung von USt-Voranmeldungen durch einen Bilanzbuchhalter weiterhin unzulässig

Ein Bilanzbuchhalter ist nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG nicht berechtigt, Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erstellen. Er ist daher vom Finanzamt nach § 80 Abs. 7 AO für alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren als Bevollmächtigter zurückzuweisen, entschied das FG Baden-Württemberg.

Bilanzbuchhalter [i]Zurückweisung durch das Finanzamt dürfen nach § 5 StBerG nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten. Ausgenommen ist zwar nach § 6 Nr. 3 StBerG die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die Erstellung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung ist aber kein derartiger mechanischer Arbeitsgang. Dies gilt auch dann, wenn der Bilanzbuchhalter ein Buchführungsprogramm verwendet. Auch die Ausnahme des § 6 Nr. 4 StBerG greift nicht, weil danach nur das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung un...

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