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NWB Nr. 48 vom Seite 3993 Fach 29 Seite 1003

Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost Änderungen zum 1. 12. 1992

von Regierungsrat Manfred Petin, Düsseldorf

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes hatten mit dem Abschluß des Vergütungstarifvertrages Nr. 2 zum BAT-O vom 6. Juli 1992 u. a. einen Stufenplan vereinbart, der das Vergütungsniveau im Geltungsbereich des BAT-O in drei Stufen auf 80 v. H. des Vergütungsniveaus des BAT anheben sollte. Über die Höhe der Vergütungen der 1. Stufe (70 v. H. des West-Niveaus) hatten wir in NWB F. 29 S. 957 ff. informiert. Am tritt die 2. Stufe der Tarifvereinbarung mit einer Anhebung des Vergütungsniveaus auf 74 v. H. des West-Niveaus in Kraft.

I. Erhöhung der Angestelltenvergütung

Die Grundvergütungen, die Ortszuschläge und Zulagen werden ab dem von bisher 70 v. H. auf 74 v. H. der jeweils für das Tarifgebiet des BAT geltenden Beträge angehoben. Dabei kann sich allerdings ergeben, daß sich die in den nachfolgend abgedruckten Tabellen ausgewiesenen Beträge ab Januar 1993 nochmals erhöhen, nämlich dann, wenn sich für den Bereich des BAT für diese Zeit aufgrund der zum von den Gewerkschaften gekündigten Vergütungstarifverträge neue, geänderte tarifliche Vereinbarungen mit geänderten Vergütungsbeträgen ergebe...

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Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost Änderungen zum 1. 12. 1992

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