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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 218/18 EFG 2020 S. 633 Nr. 9

Gesetze: AO § 162 Abs. 2 Satz 2

Einkommensteuer, Gewerbesteuer & Umsatzsteuer: Schätzung bei einer Discothek anhand spezieller Richtsatzsammlung

Leitsatz

Als zulässige Schätzungsmethode ist auch die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen mit einem äußeren Betriebsvergleich, insbesondere mit einem Richtsatzvergleich, anerkannt. Es bestehen keine Bedenken, Rohgewinnaufschlagsätze nach einer speziell auf Discotheken bezogenen Richtsatzsammlung aus Nordrhein-Westfalen auch auf Hamburger Verhältnisse zu übertragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 852 Nr. 15
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2020 S. 502
EFG 2020 S. 633 Nr. 9
StB 2022 S. 152 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2020 S. 766
LAAAH-44344

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.09.2019 - 2 K 218/18

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