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FG Köln Urteil v. - 9 K 167/15 EFG 2020 S. 501 Nr. 7

Gesetze: AO § 71; AO § 370 Abs 1 Nr 2; FGO § 96 Abs 1 Satz 1

Verfahren/Umsatzsteuer

Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden/Beteiligung an Steuerhinterziehung

Leitsatz

1. Die Haftungsvoraussetzungen des § 71 AO sind im Streitfall gegeben. Der Stpfl. hat nach Überzeugung des Senats vorsätzlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen geleistet. Dies ergibt sich aus den vorliegenden Vernehmungen im Steuerstrafverfahren und dem zugehörigen Urteil des LG C. Der Senat macht sich die in dem Urteil des LG C widerspruchsfrei getroffenen Feststellungen zu Eigen.

2. Eine Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen nicht abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen ist vollendet, wenn eine Steuerhinterziehung zum gesetzlich vorgegeben Termin ausbleibt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGK:2019:0410.9K167.15.00

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 501 Nr. 7
MAAAH-44254

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FG Köln, Urteil v. 10.04.2019 - 9 K 167/15

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