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Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten
Mit Urteil v. - X R 12/17 (NWB SAAAH-43202) hatte der BFH zur Besteuerung des Zinsanteils einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs zu entscheiden. Es war vor dem BFH strittig, ob bei Wahl der Zuflussbesteuerung durch den Steuerpflichtigen der Zinsanteil als nachträgliche Betriebseinnahmen i. S. des § 24 Nr. 2 EStG i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG qualifiziert wird oder alternativ Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorliegen. Dabei hatte der BFH auch Gelegenheit, im Allgemeinen zur Differenzierung zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung Stellung zu beziehen und nutzte dies zur Klarstellung des Verhältnisses zwischen beiden Besteuerungsarten.
Zum Sachverhalt: Der Kläger war bis zum Streitjahr Gesellschafter einer KG. Die KG veräußerte im Streitjahr ein Grundstück für 1,5 Mio. €. Der dem Kläger zustehende Gewinnanteil wurde unter einem Zinssatz von 5 % p. a. über 123 Monatsraten verrentet. Laut Kaufvertrag sollten die Zahlungen explizit der Altersversorgung des Klägers dienen. Sodann schied die Komplementär-GmbH aus der KG aus und das Vermögen der KG wuchs dem Kläger an. Dieses wurde entsprechend als Veräußerungsgewinn erfasst, für welchen der Kläger die Zuflussbe...