Online-Nachricht - Dienstag, 10.03.2020

Verfahrensrecht | Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (BMF)

Das BMF hat einen Diskussionsentwurf für ein BMF-Schreiben zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen veröffentlicht.

Hintergrund: Umsetzung der DAC 6 in nationales Recht

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom (BGBl. I S. 2875) wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom , Abl. L 139 vom S. 1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (kurz DAC 6) in nationales Recht umgesetzt.

Die DAC 6 verpflichtet Steuerpflichtige und sog. Intermediäre, bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle an die lokalen Steuerbehörden zu melden. Ob eine Steuergestaltung meldepflichtig ist, hängt davon ab, ob bestimmte Kennzeichen („Hallmarks“) erfüllt werden.

Die Meldepflicht (potenzieller) grenzüberschreitender Steuergestaltungen gilt ab dem . Allerdings besteht eine zum Teil rückwirkende Meldepflicht für Steuergestaltungen, bei denen der erste Umsetzungsschritt zwischen dem und dem gemacht wurde. Diese Steuergestaltungen müssen zwischen dem und dem nachgemeldet werden (vgl. ).

BMF arbeitet an Anwendungsschreiben

Für die Anwendung der mit diesem Gesetz eingeführten und geänderten Vorschriften erarbeiten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder derzeit ein Anwendungsschreiben. Den betroffenen Verbänden wurde dazu Gelegenheit zur Stellungnahme zum aktuellen Diskussionsentwurf gegeben. Das BMF-Schreiben soll spätestens Anfang Juni 2020 veröffentlicht werden.

Hinweis:

Der Diskussionsentwurf wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-44038