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NWB Nr. 20 vom Seite 1917 Fach 28 Seite 879

Zulassung von Fahrzeugen und Erlöschen der Betriebserlaubnis

von Regierungsdirektor Günter Haurand, Bielefeld

I. Einleitung - Bedeutung der Zulassung

Die Teilnahme am Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jedermann grundsätzlich gestattet. Unabhängig von dieser persönlichen Freiheit, deren Ausschluß einer Freiheitsentziehung gleichkäme, sind aber Einschränkungen hinsichtlich der Art der Teilnahme am Verkehr durchaus zulässig. Bei besonderen Verkehrsarten, namentlich bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen (Kfz), ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich. Diese betrifft zunächst den Benutzer des Fahrzeugs, der in Form der Fahrerlaubnis einer besonderen Zulassung bedarf (vgl. Haurand, NWB F. 28 S. 789).

Auch das Fahrzeug selbst muß aber, wenn es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll, regelmäßig ein besonderes Zulassungsverfahren durchlaufen. Die nachfolgende Darstellung beschäftigt sich zunächst mit der Frage, welche Bedingungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen zu erfüllen sind (s. Ziff. II), wobei wegen der Bedeutung im Straßenverkehr von den Regeln für Kfz ausgegangen wird. Im dann folgenden Teil soll geklärt werden, wie eine erworbene Berechtigung wieder entzogen werden kann oder sogar unter Umständen automatisch erlischt. Hier...

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