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StuB 5/2020 S. 208

Gesetzliche Rentenversicherung: Keine Fortdauer der Befreiung nach Wechsel des Arbeitgebers

Ein Bescheid über die Befreiung eines Ingenieurs von der Rentenversicherungspflicht verliert mit dem Wechsel des Arbeitgebers seine Wirkung. Einer Aufhebung des Bescheids bedarf es nicht (LSG Bayern, Urteil vom - L 1 R 46/16 NWB ZAAAH-27899).

Praxishinweise

Der klagende Ingenieur hatte sich im Streitfall – vergeblich – auf Vertrauensschutz berufen. Der Senat meint, ein solcher sei schon deshalb nicht aus dem Befreiungsbescheid ableitbar, weil dies im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Sozialversicherungsrechts stünde, das für sämtliche Versicherungszweige kraft Gesetzes anordne, wer Pflichtmitglied in dem jeweiligen Versicherungszweig ist und wer nicht. Ebenso wenig lagen auch Anhaltspunkte dafür vor, dass der Ingenieur außerhalb des Bescheids fehlerhaft beraten und desha...

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