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IWB 5/2020 S. 175

Rat der EU | Reform der Sonderregelung für Kleinunternehmer

Am hat der Rat der EU eine umfassende Reform der Sonderregelung für Kleinunternehmer verabschiedet, die vom Jahr 2025 an zur Anwendung kommen soll. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am . Die bisherige Regelung wird durch eine Steuerbefreiung ersetzt, die auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden kann, den Kleinunternehmer dabei aber nicht zur steuerlichen Erfassung außerhalb seines Ansässigkeitsstaates verpflichtet.

Im Einzelnen [i]Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit kleinerer Unternehmen ab 2025 sind insbesondere die folgenden Maßnahmen vorgesehen: Die nationalen Schwellenwerte für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung können auf bis zu 85.000 € Jahresumsatz angehoben werden. Die Steuerbefreiung umfasst auch ausländische Kleinunternehmer, sofern sie im betreffenden Mit...

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