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NWB Nr. 28 vom Seite 2251 Fach 28 Seite 775

Reform des Eisenbahnwesens

von Regierungsdirektor Wolfgang Kunz, Frankfurt

I. Geschichte

Nach 150 Jahren Eisenbahngeschichte erfolgte mit der Bahnreform im Jahre 1994 eine Organisationsänderung und Privatisierung der ehemaligen Deutschen Bundesbahn (DB) und Deutschen Reichsbahn (DR). Seitdem werden die DB und DR als Eisenbahn des Bundes in Form einer Aktiengesellschaft geführt. Die Geschichte der Eisenbahnen in Deutschland wird mit der 2. Stufe der Bahnreform am fortgeführt.

Zuletzt war die Deutsche Reichsbahn im Jahre 1924 formell privatisiert worden (”Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft”). Am wurde der Zusatz ”Gesellschaft” aus dem Namen gestrichen und die DR zu einem Sondervermögen des Deutschen Reiches. Die sowjetische Besatzungsmacht und später die DDR behielten den Namen ”Deutsche Reichsbahn” bei; in der Bundesrepublik wurde seit 1951 die ”Deutsche Bundesbahn” als im Grundgesetz verankerte Institution geschaffen.

II. Strukturreform

Die Strukturreform der Eisenbahnen des Bundes bedeutet:

  • Zusammenführung der Sondervermögen DB und DR und Umwandlung in eine bzw. mehrere AG und damit in kaufmännisch geführte Eisenbahnen;

  • umfassende finanzielle Sanierungsmaßnahmen mit der Entschuldung von DB und DR und der Bilan...

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