Klausurentraining für Steuerfachangestellte
18. Aufl. 2020
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Klausursatz II: Lösung Steuerwesen
Teil I: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer (25,0 Punkte)
1. Aufgabe
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Der Körperschaftsteuersatz für das Jahr 2019 beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens, § 23 Abs. 1 KStG. Die Steuermesszahl nach dem Gewerbeertrag beträgt 3,5 %, § 11 Abs. 2 GewStG. | 1,0 P |
2. Aufgabe
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Die Gewinnausschüttung i. H. von 30 000 € wird vollständig aus dem Gewinn der GmbH aus dem Jahr 2019 finanziert, so dass sich insoweit keine Auswirkung auf die Körperschaftsteuer der GmbH ergibt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KStG). | 3,0 P |
3. Aufgabe
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Die Gewinnausschüttung stellt Einnahmen aus Kapitalvermögen des Bruno Baumeister dar, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. | 1,0 P |
Die Einnahmen sind in voller Höhe (= 30 000 €) steuerpflichtig und dem Veranlagungszeitraum 2019 steuerlich zuzuordnen (Zufluss). | 4,0 P |
Handelt es sich um Dividendeneinnahmen im betrieblichen Bereich, unterliegen sie dem sog. Teileinkünfteverfahren und bleiben zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind gem. § 3c Abs. 2 EStG lediglich zu 60 % abzugsfähig.
Handelt es sich hingegen – wie im vorliegenden Fall – um private Kapitaleinkünfte, findet das Teileinkünfteverfahren keine Anwendung, die Dividendeneinnahmen unterliegen zu 100 % der Besteuerung (§ 3 Nr. 40 Buchst. a EStG). Der Schuldner der Dividend...