Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek
Klausurentraining für Steuerfachangestellte
18. Aufl. 2020
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61997-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64668-3
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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (18. Auflage)
Klausursatz I: Lösung Wirtschafts- und Sozialkunde
1. Aufgabe
1. Sachverhalt (5,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a) | Volker Meyer ist nicht Kaufmann i. S. des § 1 HGB. | 1,0 P |
Er übt zwar ein Gewerbe aus, | 1,0 P | |
benötigt aber keinen in kfm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. | 1,0 P | |
b) | Er muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. | 1,0 P |
Er kann sich eintragen lassen (Kann-Kaufmann; § 2 HGB). | 1,0 P |
2. Sachverhalt (9,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a) | Es handelt sich um eine OHG, | 1,5 P |
da ein Handelsgewerbe betrieben wird | 1,0 P | |
und kein Gesellschafter seine Haftung beschränkt hat. | 1,0 P | |
b) | 1,0 P | |
c) | Die Firmenbezeichnung ist nicht zulässig. | 0,5 P |
Die Firma muss die Bezeichnung „Offene Handelsgesellschaft” oder eine allgemein verständliche Abkürzung, z. B. „OHG“, enthalten. | 1,0 P | |
1,0 P | ||
d) | Die Firma muss in das Handelsregister eingetragen werden (§ 106 Abs. 1 HGB). | 1,0 P |
e) | Eine Mindest-Einlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. | 1,0 P |
3. Sachverhalt (4,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a) | Die Gesellschaft ist mit Aufnahme der Geschäfte am entstanden (§ 123 Abs. 2 HGB). | 1,0 P |
Die Eintragung hat nur deklaratorische Wirkung. | 1,0 P | |
b) | Die Eintragung erfolgt in der Abteilung A, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. | 1,0 P |
c) | Die Gesellschaft ist mit Beginn ihrer Tätigkeit buchführungspflichtig (§ 238 Abs. 1 HGB). | 1,0 P |