ErbStH H B 4 (Zu §§ 4 bis 8 BewG)
Zu §§ 4 bis 8 BewG
H B 4
Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise
Eine Last, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, wird nicht dadurch zu einer auflösend bedingten Last, dass der Eintritt der Bedingung wahrscheinlich ist und der Verkehr mit der Schuld als ihrem Grunde nach gegenwärtig schon bestehend rechnet > , BStBl III S. 315 und vom , BStBl III S. 770.
Optionsrecht
> , BStBl II S. 481
Rücktrittsrecht
> , BStBl 1968 II S. 116
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BAAAH-43478