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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 2398/17 EFG 2020 S. 636 Nr. 9

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 ; EStG § 14; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1 ; EStG § 22 Nr. 2 ; EStG§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Besteuerung teils außerhalb und teils innerhalb der Spekulationsfrist vorgenommener Grundstücksveräußerungen nach einem Umlegungsverfahren

Leitsatz

1. Veräußert ein Steuerpflichtiger ein Grundstück, das ihm im Zuge einer Baulandumlegung zugeteilt wurde, in die er oder sein Rechtsvorgänger Grundstücke eingebracht hat, die teils innerhalb und teils außerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG von zehn Jahren angeschafft wurden, so ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, als habe er das veräußerte Grundstück teilweise innerhalb und teilweise außerhalb der Spekulationsfrist veräußert.

2. Der Veräußerungserlös ist daher zu dem Anteil steuerbar, der dem Wertverhältnis der innerhalb der Spekulationsfrist angeschafften Grundstücke zum Gesamtwert der aus der Umlegung erhaltenen Grundstücke einschließlich Zuzahlungen oder Abfindungen jeweils im Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses entspricht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2020 S. 571 Nr. 9
EFG 2020 S. 636 Nr. 9
EStB 2020 S. 278 Nr. 7
KAAAH-43381

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 22.10.2019 - 3 K 2398/17

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