Online-Nachricht - Mittwoch, 26.02.2020

Gesetzgebung | Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BMF)

Das BMF hat den Referentenentwurf einer "Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" (Stand: ) veröffentlicht.

Hintergrund: Seit dem Erlass der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom (BGBl. I S. 2360) hat sich in mehreren Bereichen des Steuerrechts notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften greift diesen Bedarf zusammenfassend auf.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

  • Erweiterung der Aufzeichnungserleichterungen für Arbeitgeber, bestimmte, steuerfreie Bezüge (u.a. nach § 3 Nummer 37 EStG für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads) nicht im Lohnkonto aufzeichnen zu müssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 LStDV)

  • Änderungen der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV):

    • Einführung der Möglichkeit für Land- und Forstwirte, als Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr zu wählen (§ 8c Absatz 2 Satz 1 EStDV).

    • Einführung eines elektronischen Mitteilungsverfahrens für Agrarsubventionen (§ 52 - neu - EStDV).

  • Beschränkung des sog. Bankenprivilegs bei der Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG auf konkret dem § 1 Absatz 1 des KWG unterfallende Kreditinstitute durch Änderung des § 19 Absatz 1 Satz 1 GewStDV.

  • Änderung des § 9 UStDV, mit der dem Unternehmer ermöglicht wird, den Ausfuhrnachweis auch mit dem von der Grenzzollstelle erzeugten elektronischen IT-Ausfuhrkassenzettel-Beleg führen zu dürfen.

  • Änderungen der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV):

    • Infolge der Änderungen im allgemeinen Datenschutzrecht durch die Verordnung (EU) 2016/679, die Richtlinie (EU) 2016/680 und das sie ergänzende, neu gefasste BDSG sowie durch die Änderung der AO ergibt sich ein Anpassungsbedarf, der mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf vollzogen werden soll.

    • Aufnahme eines gesonderten Merkmals bei vorliegender Verzichtserklärung eines Zulageberechtigten auf die Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI EStG.

    • Erhöhung der Kleinbetragsgrenze von 10 € auf 25 € für Rückforderungen im Riester-Verfahren in Anpassung an den in der AO und Kleinbetragsverordnung geltenden Grenzbetrag.

  • Änderungen der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV):

    • Einfügung einer Erläuterung, durch die die Effektivkosten für den Verbraucher verständlicher werden.

    • Anpassung der in § 10 Absatz 1 und 2 AltvPIBV vorgegebenen Wertentwicklungen auf Grundlage der von der Produktinformationsstelle Altersvorsorge vorgenommenen Evaluierung.

  • Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV):

    • Ersatz des Unterschriftserfordernisses durch Textform bei Rechnungsstellung (§ 9).

    • Erhöhung von Obersätzen verschiedener Gebühren, des Gebührenrahmens bzw. des Gegenstandswerts (§§ 13, 25, 34, Anlagen 1 bis 4) auf Grund gestiegener Kosten der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten.

    • Ergänzungen hinsichtlich der umfassten Tätigkeiten (§§ 29 und 39), um Auslegungsschwierigkeiten zu beseitigen.

    • Anpassungen der Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§§ 18 und 40).

  • Präzisierung des Kreises der vom Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigten Bau- und Wohnungsgenossenschaften (§§ 3 und 20 der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes – WoPDV)

  • Änderungen der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerCHEV) im Hinblick auf neue Regelungen von zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschlossenen Konsultationsvereinbarungen.

Hinweis:

Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-43146