Gesetzgebung | Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BMF)
Das BMF hat den Referentenentwurf einer "Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" (Stand: ) veröffentlicht.
Hintergrund: Seit dem Erlass der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom (BGBl. I S. 2360) hat sich in mehreren Bereichen des Steuerrechts notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften greift diesen Bedarf zusammenfassend auf.
Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
Erweiterung der Aufzeichnungserleichterungen für Arbeitgeber, bestimmte, steuerfreie Bezüge (u.a. nach § 3 Nummer 37 EStG für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads) nicht im Lohnkonto aufzeichnen zu müssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 LStDV)
Änderungen der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV):
Einführung der Möglichkeit für Land- und Forstwirte, als Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr zu wählen (§ 8c Absatz 2 Satz 1 EStDV).
Einführung eines elektronischen Mitteilungsverfahrens für Agrarsubventionen (§ 52 - neu - EStDV).
Beschränkung des sog. Bankenprivilegs bei der Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen nach § 8 Nummer 1 Buchstabe a GewStG auf konkret dem § 1 Absatz 1 des KWG unterfallende Kreditinstitute durch Änderung des § 19 Absatz 1 Satz 1 GewStDV.
Änderung des § 9 UStDV, mit der dem Unternehmer ermöglicht wird, den Ausfuhrnachweis auch mit dem von der Grenzzollstelle erzeugten elektronischen IT-Ausfuhrkassenzettel-Beleg führen zu dürfen.
Änderungen der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV):
Infolge der Änderungen im allgemeinen Datenschutzrecht durch die Verordnung (EU) 2016/679, die Richtlinie (EU) 2016/680 und das sie ergänzende, neu gefasste BDSG sowie durch die Änderung der AO ergibt sich ein Anpassungsbedarf, der mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf vollzogen werden soll.
Aufnahme eines gesonderten Merkmals bei vorliegender Verzichtserklärung eines Zulageberechtigten auf die Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI EStG.
Erhöhung der Kleinbetragsgrenze von 10 € auf 25 € für Rückforderungen im Riester-Verfahren in Anpassung an den in der AO und Kleinbetragsverordnung geltenden Grenzbetrag.
Änderungen der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV):
Einfügung einer Erläuterung, durch die die Effektivkosten für den Verbraucher verständlicher werden.
Anpassung der in § 10 Absatz 1 und 2 AltvPIBV vorgegebenen Wertentwicklungen auf Grundlage der von der Produktinformationsstelle Altersvorsorge vorgenommenen Evaluierung.
Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV):
Ersatz des Unterschriftserfordernisses durch Textform bei Rechnungsstellung (§ 9).
Erhöhung von Obersätzen verschiedener Gebühren, des Gebührenrahmens bzw. des Gegenstandswerts (§§ 13, 25, 34, Anlagen 1 bis 4) auf Grund gestiegener Kosten der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten.
Ergänzungen hinsichtlich der umfassten Tätigkeiten (§§ 29 und 39), um Auslegungsschwierigkeiten zu beseitigen.
Anpassungen der Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§§ 18 und 40).
Präzisierung des Kreises der vom Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigten Bau- und Wohnungsgenossenschaften (§§ 3 und 20 der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes – WoPDV)
Änderungen der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerCHEV) im Hinblick auf neue Regelungen von zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschlossenen Konsultationsvereinbarungen.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB IAAAH-43146