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NWB Nr. 9 vom Seite 660

Gesetzgebung | Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie im Bereich der Kammern

[i] BMWi, Gesetzgebungsverfahren Aus dem von der Europäischen Kommission den Mitgliedstaaten an die Hand gegebenen Prüfungsschema („Raster“) zur Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG ist die Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl L Nr. 173 v. , S. 25) geworden. Diese Richtlinie ist am in Kraft getreten und von den Mitgliedstaaten bis zum in nationales Recht umzusetzen.

[i]Gesetzentwurf verpflichtet Kammern zur Anwendung der VerhältnismäßigkeitsrichtlinieMit dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden die Kammern, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Satzungsbefugnissen ausgestattet sind, dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie anzuwenden und die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Erlass oder Änderung von Satzungen mit berufsbezogenen Regelungen durchzuführen. Dazu sind Änderungen u. a. des Steuerberatungsgesetzes erforderlich. Da bereits jetzt Berufsreglementierungen nach geltendem Verfassungsrecht und Europarecht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit genügen müssen, soll die Richtlinie (EU) 2018/958 so ...

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