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NWB Nr. 9 vom Seite 612

Neue EU-Vorschriften für den Austausch mehrwertsteuerrelevanter Zahlungsdaten

Der [i] Rat der EU, Pressemitteilung v. 18.2.2020 Rat der EU hat ein Bündel von Vorschriften verabschiedet, die dafür sorgen sollen, dass Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften leichter aufgedeckt werden kann. Die neuen Maßnahmen ermöglichen den Mitgliedstaaten, die von S. 613den Zahlungsdienstleistern (z. B. Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen. Außerdem wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen. Die neuen Maßnahmen [i]Ab 1.1.2024gelten ab dem .

Konkret besteht die Neuregelung aus zwei Rechtstexten:

  • Änderungen [i] Text der Änderungsrichtlinie der MwStSystRL, mit denen die Zahlungsdienstleister verpflichtet werden, Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel zu führen. Diese Daten werden dann den nationalen Steuerbehörden unter strengen Bedingungen, zu denen auch der Datenschutz zählt, zur Verfügung gestellt.

  • Änderungen [i] Text der Änderungsverordnung einer Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwal...

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