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NWB Nr. 9 vom

Passgenauer Schutz von Mandantendaten in der Steuerkanzlei

Marlies Karg

In einer Steuerkanzlei ist der Verantwortliche i. S. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) üblicherweise der Inhaber. Er entscheidet, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) ergriffen werden, um den Schutz der Mandantendaten bei deren Verarbeitung in der Kanzlei zu gewährleisten. Bei der – verpflichtenden – Umsetzung von Maßnahmen sind nicht nur die Vorgaben der DSGVO, sondern auch solche des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n. F.) zu beachten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen der DSGVO

[i]DSGVO gibt keine konkreten Maßnahmen vorBei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind bestimmte Grundsätze zu beachten, um eine DSGVO-konforme Handhabung garantieren zu können. Diese Grundsätze sind in Art. 5 DSGVO genannt und bilden die Eckpunkte für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Die Schwierigkeit, im Einzelfall diese festzulegen, besteht dabei darin, dass die DSGVO keine genauen Maßnahmen nennt, sondern nur vorgibt, was Maßnahmen erfüllen müssen.

[i]Beachtung unterschiedlicher GrundsätzeDie Daten sind nach Treu und Glauben so zu verarbeiten, dass die Verarbeitung von der betroffenen Person nachvollzogen werden kann. Des Weiteren dürfen die Daten nur für einen festgelegten, eindeutigen und legitimen Zweck erhoben und verarbeitet werden. Für die zum vereinbar...

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