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NWB EV 3/2020 S. 72

Brexit: Fondsbranche bleibt gelassen

Die Briten haben sich für den Austritt entschieden und am die EU verlassen. Für Fonds, die in Großbritannien beheimatet sind, gilt nun ein anderer Status: „Das Vereinigte Königreich ist nun aus Sicht der EU Drittstaat“, teilt der deutsche Fondsverband BVI mit. Es gilt jedoch eine Übergangszeit, die sich bis zum erstreckt. Das Vereinigte Königreich wird in den EU-Institutionen, Einrichtungen und Behörden nicht mehr vertreten sein. Allerdings wird das EU-Recht im Vereinigten Königreich bis zum Ende der Übergangszeit weiterhin gelten. Aufgrund des Austrittsabkommens verbleibt das Vereinigte Königreich bis zum voraussichtlichen Ende der Übergangsfrist am noch im Binnenmarkt und in der Zollunion. Über eine einmalige mögliche Verlängerung der Übergangsfrist um bis...

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