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NWB Nr. 44 vom Seite 3679 Fach 27 Seite 5417

Renten und Hinzuverdienst

von Diplom-Verwaltungswirt Martin Költzsch, Berlin

I. Einführung

Das Gesetz zur Reform der Renten wegen Erwerbsminderung v. (BGBl 2000 I S. 1827) hat ab 1. 1. 2001 die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem beginnen, neu geregelt (vgl. dazu NWB F. 27 S. 5231). Für Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, die vor dem 1. 1. 2001 begonnen haben, sind Übergangsregelungen zu beachten. Bei den Hinzuverdienstregelungen für Altersrenten, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, erfolgte insoweit eine Änderung der Hinzuverdienstregelungen, als bei Renten, die ab beginnen, das Kalenderjahr anstelle des Rentenjahres für die Ermittlung des Hinzuverdienstes heranzuziehen ist. Das Altersvermögensergänzungsgesetz (BGBl 2001 I S. 403) i. V. mit dem Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts (BGBl 2001 I S. 1598) hat die Einkommensanrechnung für Renten wegen Todes durch Einbeziehung weiterer Einkommensarten und die Festschreibung der Dynamisierung der Freibeträge neu geregelt. Zu den Ausnahmen und der Übergangsregelung, die bei der Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes zu beachten sind, s. Ziff. IV. Im Übrigen wird auf die durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. (BGBl 2000 I S. 1983) getroffenen ...

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