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FG Köln Urteil v. - 2 K 312/19 EFG 2020 S. 413 Nr. 6

Gesetze: FVG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; BDSG a.F. § 19 Abs. 4; DSGVO Art. 14; DSGVO Art. 16; DSGVO Art. 21; DSGVO Art. 23; AO §§ 32a ff.; BDSG n.F. § 58; EStG § 32b; EStG § 32f Abs. 5; EStG § 88a

Datenschutzrecht

Kein Anspruch auf Auskunft und Korrektur der bei der IZA gespeicherten Daten

Leitsatz

1) Ein Betroffener hat keinen Anspruch auf Auskunft und Korrektur über die von der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) über ihn gesammelten Daten.

2) Daran hat sich nach Einführung der DSGVO und der damit in Zusammenhang stehenden Änderungen im BDSG sowie der AO nichts geändert.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 413 Nr. 6
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2020 S. 251
AAAAH-42813

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FG Köln, Urteil v. 18.09.2019 - 2 K 312/19

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