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NWB Nr. 1 vom Seite 39 Fach 27 Seite 5257

Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen zum 1. 1. 2001

von Dr. Andreas Marschner, Magdeburg

I. Einleitung

Mit - 1 BvL 1/98 u. a. (NJW 2000 S. 2264 = NZS 2000 S. 345 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1), der Ende Juni 2000 veröffentlicht wurde, hat das Gericht entschieden, dass es gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (also von sog. Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) Beiträge zur Sozialversicherung zu erheben, ohne dass dieses Entgelt bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen (insbesondere beim Arbeitslosengeld und Krankengeld) berücksichtigt wird.

Diese Gesetzeslage (Beitragserhebung ohne leistungsrechtliche Abgeltung), die sich aus § 23a Abs. 1 Satz 1 SGB IV ergibt, war bereits in einem früheren (NZS 1995 S. 312 = BVerfG 91 S. 53 ff. = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6) als verfassungswidrig angesehen worden. Das BVerfG hatte seinerzeit dem Gesetzgeber eine Frist bis zum gesetzt, um eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Hierauf hatte der Gesetzgeber mit dem ”Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt” v. (BGBl 1996 I S. 1859) reagiert, das jedoch ”Augenwischerei” betrieben und praktisch keine Veränderung der Rechtslage bewirkt hat (vgl. M...

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