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NWB Nr. 50 vom Seite 4603 Fach 27 Seite 5227

Bewertung der Sachbezüge für 2001

von Manfred Stradinger, Stuttgart

Die für das Jahr 1995 festgelegten Sachbezugswerte (Verordnung v. , BGBl 1994 I S. 3849) werden für das Jahr 2001 entsprechend den zu erwartenden Preissteigerungen fortgeschrieben; danach beträgt der Gesamtsachbezugswert in den alten Bundesländern 729,40 DM. Für die neuen Bundesländer bedarf es weiterhin einer besonderen Festsetzung der Sachbezugswerte für freie Unterkunft und freie Wohnung. Der Wert für die Unterkunft erhöht sich um 30 DM auf 290 DM. Einschließlich des für das gesamte Bundesgebiet geltenden Werts für freie Verpflegung mit 370,40 DM ergibt sich für die neuen Bundesländer ein Gesamtsachbezugswert von 660,40 DM.

Sachbezüge, die der versicherte Arbeitnehmer anstelle eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält, unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung (§ 14 SGB IV). Grundlage für die festzusetzenden Werte nach der Sachbezugsverordnung ist der jeweilige tatsächliche Verkehrswert. Maßgeblich hierfür ist der Betrag, den der Einzelne durchschnittlich aufwenden müsste, wenn er sich die vom Arbeitgeber bereitgestellten Sachbezüge auf dem Markt selbst beschaffen würde. Der Aufwand, den der Arbeitgeber im Einzelfall für das ...

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