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StuB 4/2020 S. 167

Baupreisindizes zur Ermittlung des Gebäudesachwerts

Das BMF hat gem. § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2020 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind ( :001 NWB VAAAH-41176).

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