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BFH 23.10.2019 V R 46/17, StuB 4/2020 S. 165

Umsatzsteuer | Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung

Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge (Bezug: § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 2, § 15 Abs. 4 UStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall vermietete der Eigentümer im Streitjahr 2004 an eine Spielhallenbetreiberin Räumlichkeiten unter Verzicht gem. § 9 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Der Verzicht auf Steuerbefreiung ist bei der Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG) und bei den in § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. b und c UStG bezeichneten Umsätzen gem. § 9 Abs. 2 UStG nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mieterin verwendete die Räumlichkeiten teils für steuerpflichtige Unterhaltungsspielautomatenumsä...

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