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StuB 4/2020 S. 163

Umsatzsteuer | Angaben zu Konsignationslagern in der Zusammenfassenden Meldung

Das BMF hat zu den Angaben zu Konsignationslagern (§ 6b UStG) in der Zusammenfassenden Meldung Stellung genommen (-b/19/10001 :002 NWB TAAAH-41194).

Hintergrund: Durch das „JStG 2019“ wurde § 18a UStG zum geändert und Art. 262 Abs. 2 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend sind für Meldezeiträume nach dem in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) (§ 18a UStG) auch Angaben zu Lieferungen von Gegenständen, die im Rahmen eines Konsignationslagers (§ 6b UStG) in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt oder befördert werden und der Abnehmer der Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung feststeht, zu machen.

Hierzu führt das BMF weiter aus: Aus organisatorischen Gründen ist es übergangsweise nicht möglich, dass Unternehmer, welche die Konsignat...

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