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WP Praxis 3/2020 S. 83

Neuer DCGK 2020

Die Regierungskommission DCGK hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am die neue Fassung des Kodex zur Prüfung übermittelt. Der neue Kodex tritt mit der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft. Bis dahin bildet die Kodex-Fassung vom die Grundlage für die Entsprechenserklärung.

Im Nachgang zu der am vorgestellten Entwurfsfassung des Kodex wurden redaktionelle Anpassungen und Kürzungen zur besseren Klarheit und Verständlichkeit eingebracht. Darüber hinaus hat die Regierungskommission die in dem zum in Kraft getretenen ARUG II enthaltenen Bestimmungen zur Vorstandsvergütung im Kodex nachvollzogen.

Hinweis

Die neue Fassung des DCGK ist abrufbar unter http://go.nwb.de/46zlj.

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