WP Praxis Nr. 3 vom Seite 61

Der schnöde Mammon...

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

... ist nicht alles und wohl auch nicht der Grund, den Beruf des Wirtschaftsprüfers anzustreben. Dennoch bleibt das liebe Geld ein Tabuthema und insbesondere die Honorarfrage immer wieder ein schwieriger, womöglich sogar der schwierigste Aspekt im Mandatsverhältnis. Immerhin bietet der Wirtschaftsprüfer eine qualifizierte und hochwertige Leistung an, nachdem er eine herausfordernde und anspruchsvolle Ausbildung hinter sich gebracht hat, die im Wirtschaftsprüfungsexamen seinen Höhepunkt findet. Geplagt von Nachwuchssorgen im Berufsstand und einer inzwischen schwierigen Honorarsituation im Bereich der Jahresabschlussprüfung muss der Abschlussprüfer seinem Mandanten nämlich regelmäßig erklären, warum ein „angemessenes Honorar“ für seine erbrachten Leistungen angesetzt werden muss.

Daher ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um die Honorargestaltung in der Wirtschaftsprüfung zu kennen, insbesondere vor dem Hintergrund einer nicht vorhandenen Honorarordnung, wie sie beispielsweise für Steuerberater und Rechtsanwälte besteht. RA/WP/StB/FAStR Alexander Kirchner geht in seinem Beitrag ab S. 64 auf die aktuellen Aspekte und Entwicklungen zum Honorar des Abschlussprüfers sowie zu Beratungshonoraren ein. Er erläutert, wie sich durch transparente Grundlagen und gut formulierte Vergütungsvereinbarungen Honorarstreitigkeiten vermeiden lassen. In einer Krisensituation des Mandanten sind allerdings besondere Anforderungen an das Auftragsmanagement zu stellen, damit das Honorar für die Abschlussprüfung oder die Beratungsleistungen nicht im Nachhinein angefochten werden kann. Grundsätzlich wichtig ist eine angemessene Zeittaktung für Beratungsleistungen, die die Voraussetzung für rechtssichere Vergütungsvereinbarungen ist. Neue Preismodelle, wie zum Beispiel das von Baker Tilly angebotene Modell „Audit on Demand“, werden die Konkurrenzsituation in der Abschlussprüfung wohl weiter verschärfen.

Ebenfalls bekannt sein sollten die rechtlichen Grundlagen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), deren verschärfte Datenschutzregelungen seit dem Inkrafttreten am auch in der Wirtschaftsprüfung einzuhalten sind. WP/StB/CISA/CMA Dr. Jonas Tritschler geht in seinem Beitrag ab S. 70 auf die Auswirkungen der DSGVO auf Prüfungsdienstleistungen und dabei insbesondere auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung ein. Dabei erläutert er die Bedeutung für den Abschlussprüfer, „datenschutzrechtlich Verantwortlicher“ zu sein und inwieweit über Verstöße gegen die DSGVO zu berichten ist.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 3/2020 Seite 61
NWB AAAAH-42557