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NWB Nr. 6 vom Seite 427 Fach 27 Seite 5085

Nach Altersteilzeitarbeit in den Ruhestand

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

A. Förderung der Altersteilzeitarbeit

I. Ziel der Regelung

Die Förderung der Altersteilzeitarbeit verschafft den Arbeitsvertragsparteien eine Alternative zu betrieblichen Frühverrentungsmaßnahmen, die das System der Arbeitslosenversicherung als Grundlage nutzen und deren Versicherungsleistung - das Arbeitslosengeld - lediglich aufstocken. Die im Grundsatz bereits seit dem geltende Regelung bietet insbesondere den Tarifvertragsparteien Rahmenbedingungen für Maßnahmen, nach denen ältere Arbeitnehmer (AN) ihre Arbeitszeit bis zum Eintritt in den Ruhestand vermindern. Sie dient dem Zweck, einerseits arbeitslosen Arbeitsuchenden Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen und andererseits die in der Spätphase ihrer beruflichen Tätigkeit stehenden AN nicht von heute auf morgen über eine mindestens einjährige Arbeitslosigkeit jählings, sondern während der Beschäftigung allmählich an den Ruhestand heranzuführen. Diese Ziele fördert die Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und Maßstäben aus ihren Mitteln durch die Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber (ArbG), wenn der durch Altersteilzeitarbe...

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