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NWB Nr. 40 vom Seite 3249 Fach 27 Seite 4915

Der Sozialversicherungsausweis

von Jürgen Steffens, Bad Breisig

I. Allgemeines

Die gesetzlichen Grundlagen für den Sozialversicherungsausweis wurden bereits in dem Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze vom (BGBl I S. 1822) geschaffen. Ziel dieser Regelung ist vor allem eine Verbesserung der Instrumentarien zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Leistungsmißbrauch und mißbräuchlicher Ausnutzung der Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen. Die Vorschriften über den Sozialversicherungsausweis einschließlich der Kontrollmeldungen traten am in Kraft.

II. Ausstellung des Ausweises

Das Muster des Sozialversicherungsausweises und die Form der Eintragungen sowie das Nähere über seine Ausstattung mit einem Lichtbild und den Inhalt des Sozialversicherungsausweises hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der Sozialversicherungsausweis-Verordnung i. d. F. der ersten Änderungsverordnung vom bestimmt.

Die Ausweise werden vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt, und zwar bei Vergabe einer Versicherungsnummer. Die Zuständigkeit orientiert sich also an dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Geringfügig Beschäftigte erhalten ebenfalls ei...

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