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Unklare Rechtslage bei Übertragung von KG-Anteilen auf Minderjährige
Uneinheitliche Rechtsprechung von Oberlandesgerichten mahnt zur Vorsicht in der Beratungspraxis
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf minderjährige Kinder ist ein beliebtes Mittel, um erb- und schenkungsteuerliche Freibeträge auszunutzen, da die Freibeträge durch Zeitablauf wiederaufleben können. Aus ertragsteuerlicher Sicht können durch die Verteilung der Einkünfte auf [i]Kaya, Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung, Grundlagen, NWB HAAAE-72843 mehrere Familienmitglieder Progressionsvorteile ausgeschöpft werden (geringere Steuerbelastung durch ein gesetzlich nicht vorgesehenes Familiensplitting). Hinzu kommt, dass durch eine Beteiligung der Kinder eine Vermögens- und Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie vorbereitet werden kann. Frühzeitig können wirtschaftliche Kompetenz und unternehmerische Verantwortung vermittelt und die finanzielle Absicherung der Kinder erreicht werden. Bei der Gestaltung muss der Berater allerdings einige juristische Fallstricke erkennen und umgehen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftsfähiger
[i]Grds. Vertretung bei Rechtsgeschäften erforderlichKinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht geschäftsfähig (§ 104 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) und müssen daher zwingend durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten werden (vgl. § 105 BGB). Ab dem Alter von sieben Jahren sind Kinder in ihrer Geschä...