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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 24 | Tarifbegünstigung: Langzeitvergütungsmodelle können der Fünftel-Regelung unterliegen

Immer häufiger werden mit Führungskräften sog. Langzeitvergütungsmodelle (Long Term Incentive Modelle – LTI) vereinbart. Bei diesen werden die Leistungen der Arbeitnehmer nicht nur für ein Jahr bewertet und entlohnt, sondern vielmehr über mehrere Jahre. Das FG Hessen hat jetzt entschieden, dass die Zahlungen des Arbeitgebers tarifbegünstigt sind, wenn die jeweilige zusammengeballte Zahlung durch wirtschaftlich vernünftige Gründe gerechtfertigt ist.

Mit Führungskräften werden immer häufiger Langzeitvergütungsmodelle vereinbart. Auf neudeutsch: Long Term Incentive-Modelle. Bei diesen werden die Leistungen der Arbeitnehmer nicht nur für ein Jahr bewertet und entlohnt, sondern vielmehr über mehrere Jahre. Neues zu berichten gibt es, was die Versteuerung der Vergütung angeht, die am Ende des Bemessungszeitraums in einer Summe ausgezahlt wird. Erfreulicherweise hat nämlich kürzlich das Hessische FG entschieden: Die Zahlung des Arbeitgebers kann tarifbegünstigt sein. Und zwar dann, wenn die zusammengeballte Zahlung durch wirtschaftlich vernünftige Gründe gerechtfertigt ist.

Im Streitfall war ein Teil der Vergütung abhängig von der Entwicklung des Geschäft...

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