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OLG München 04.12.2019 7 U 2464/18, NWB 7/2020 S. 448

AG | Kündigung eines Vorstandsvertrags

Kann ein befristetes Dienstverhältnis mit einem Vorstand (nur) gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die es unter Abwägung der Interessen beider Parteien dem Kündigenden unzumutbar machen, das Dienstverhältnis bis zum Eintritt des Befristungstermins fortzusetzen, können, wenn sowohl mit der Muttergesellschaft als auch mit deren hundertprozentiger Tochtergesellschaft ein Dienstverhältnis besteht, schwerwiegende Pflichtverletzungen gegenüber der einen Gesellschaft zugleich auch berechtigte Kündigungsgründe für das Dienstverhältnis gegenüber der anderen Gesellschaft darstellen. [i]Zur Ermessentantieme für Vorstandsmitglieder Bosse, NWB 8/2020 S. 475

Anmerkung:

Im Streitfall hielt der Senat aber die vorgebrachten Kündigungsgründe insgesamt nicht für überzeugend oder für präkludiert, weil sie zu Unrecht teilweise erst in der Berufung...

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