Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen im Rahmen einer
Verkaufskommission
Leitsatz
Verkaufsfördernde Maßnahmen (Bewirtungsaufwendungen, Geschenke), die eine Konzerngesellschaft als Kommissionär im Vertriebsgebiet
gegenüber ihren Kunden vornimmt, sind als Betriebsausgaben anzusehen, deren Abzugsfähigkeit nach § 4 Abs. 5 EStG zu beurteilen
ist.
Es handelt sich nicht um durchlaufende Posten, wenn die Konzernmuttergesellschaft (kompetent) die Aufwendungen übernimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2020 S. 313 DStR 2020 S. 6 Nr. 14 DStRE 2020 S. 525 Nr. 9 EFG 2020 S. 771 Nr. 11 EStB 2020 S. 276 Nr. 7 KÖSDI 2020 S. 21803 Nr. 7 PAAAH-41836
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 21.08.2019 - 4 K 2370/17
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