
Auflage 1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67551-5
Onlinebuch Gewerbesteuergesetz Kommentar
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§ 9 Nr. 2b Kürzungen
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 9 Nr. 2b GewStG
Die GewStDV enthält keine ergänzenden Regelungen zu § 9 Nr. 2b GewStG.
Die GewStR enthalten keine Richtlinien oder Hinweise zu § 9 Nr. 2b GewStG.
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung des § 9 Nr. 2b GewStG
1 Normzweck ist die Entlastung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage des phG einer KGaA von Gewinnanteilen, die bereits auf Ebene der KGaA dem gewerbesteuerlichen Gewinn gem. § 8 Nr. 4 KStG hinzugerechnet worden sind. Im Ergebnis wird damit die doppelte gewerbesteuerliche Erfassung dieser Gewinnanteile vermieden.
Eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung mit Gewerbesteuer ist jedoch nur dann zu besorgen, wenn der phG entweder als natürliche Person mit seinen Gewinnanteilen tatbestandlich der deutschen Gewerbesteuer dem Grunde nach unterliegt oder es sich bei dem phG um eine Kapitalgesellschaft handelt, auf die § 8 Abs. 2 KStG zur Anwendung kommt und die Gewinnanteile in der Bemessungsgrundlage der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des phG, z. B. über § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG, enthalten sind.
2-5 (Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung des § 9 Nr. 2b GewStG
6 § 9 Nr. 2b GewStG wurde durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz vom eingeführt und ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG i. d. F. des Einigungsvertragsgesetzes vom seit dem EZ 1991 unverändert anzuwenden.