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NWB Nr. 45 vom Seite 3615 Fach 27 Seite 4565

Arbeitslosengeld nach Krankengeldund vor Rentenbewilligung

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

I. Problem

Das Gesamtsozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland ist insbes. in Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gegliedert. Die vom jeweils zu deckenden Versicherungsfall bestimmten Anspruchsvoraussetzungen sind nicht in einer Weise aufeinander abgestimmt, daß bei einem Übergang von einem Sozialversicherungszweig in den anderen eine lückenlose Gewährung der Lohnersatzleistungen sichergestellt wäre. So steht häufig z. B. einem weiterhin arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, der von der Krankenkasse Krankengeld für die gesetzlich zulässige Höchstdauer bezogen hat, trotz eines im Krankenversicherungsrecht vorgesehenen Überleitungsverfahrens vom Rentenversicherungsträger eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht oder jedenfalls nicht sofort zu. Wendet sich der Betroffene in dieser Lage an den Träger der Arbeitslosenversicherung, das Arbeitsamt, ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oftmals deshalb ausgeschlossen, weil der Antragsteller infolge der Minderung seines Leistungsvermögens der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht. Der Arbeitslose wäre deshalb auf die Leistungen des Sozialhilfeträgers nach den Vorschriften des B...

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