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NWB Nr. 32 vom Seite 2661 Fach 27 Seite 4533

Stationäre Pflegeversicherungsleistungen ab dem 1. 7. 1996

von Dr. Andreas Marschner, Magdeburg

- zweite Stufe der Pflegeversicherung -

I. Einführung

Nachdem am 1. 4. 1995 aus der sozialen Pflegeversicherung die ambulanten Leistungen (erste Stufe der Pflegeversicherung mit Leistungen zur häuslichen Pflege) eingesetzt hatten (zur seinerzeit gültigen Ausgestaltung des Pflegeversicherungsrechts vgl. Bley, ), werden seit dem in einer zweiten Stufe auch stationäre Leistungen (bei Heimpflege) erbracht. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen, die sich im PflegeVG bzw. im SGB XI (Art. 1 des PflegeVG) finden, wurden kürzlich durch zwei Gesetze noch einmal umgestaltet, nämlich

  • das Gesetz zum Inkrafttreten der 2. Stufe der Pflegeversicherung v. 31. 5. 1996 (BGBl I S. 718; vgl. dazu die Materialien in BT-Drs. 13/3811 und 13/4566) und

  • das Erste Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (1. SGB XI -Änderungsgesetz - 1. SGB XI -ÄndG) v. 14. 6. 1996 (BGBl I S. 830; vgl. dazu die Materialien in BT-Drs. 13/3696, 13/4091 und 13/4688).

Das erstgenannte Gesetz regelte neben dem formal-rechtlichen Inkrafttreten der zweiten Stufe auch noch eine beitragsrechtliche Besonderheit: Nach den allgemeinen beitragsrechtlichen Vorschriften (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 58 Abs. 1 SGB XI) beläuft sich der...

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Stationäre Pflegeversicherungsleistungen ab dem 1. 7. 1996

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