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BFH 14.11.2018 II R 63/15, StuB 3/2020 S. 112

Einkommensteuer | Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist (Bezug: § 68 Satz 1, § 121 Satz 1, § 122 Abs. 2 Satz 1, § 127 FGO; § 1 Abs. 5 Satz 1, § 3, § 4 SolZG; § 2 Abs. 6, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, § 32 Abs. 6, § 32d Abs. 1, § 35, § 51a Abs. 2 Satz 3, § 52 Abs. 50a Satz 2 EStG).

Praxishinweise

Die Entscheidung wurde nachträglich veröffentlicht und ist weitgehend parallel zu dem bereits veröffentlichten NWB MAAAH-08478 (Kurzinfo StuB 2019 S. 247 NWB JAAAH-09798).

– jh –

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