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NWB Nr. 8 vom Seite 603 Fach 27 Seite 4489

Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und andere Änderungen im Arbeitsförderungsrecht

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

I. Schlechtwettergeld-Neuregelung

1. Vorgeschichte

Mit dem 1. SKWPG vom (BGBl I S. 2353) hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft weiterhin dadurch einzuschränken, daß für die Monate November und März eines Winters sowie vom an kein Schlechtwettergeld mehr gezahlt wird. Hierzu hatte der BMA eine Initiative in Aussicht gestellt, die darauf abzielte, diese Einschränkungen rückgängig zu machen. Hintergrund dafür war die Erklärung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, bis zum vollständigen Wegfall der Schlechtwettergeld-Regelung nach Ablauf des Winters 1995/1996 für die betroffenen Bauarbeiter einen Ganzjahreslohn zu vereinbaren und die Jahresarbeitszeit unter besonderer Berücksichtigung der Belange dieses Wirtschaftszweiges zu regeln. Dementsprechend hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes v. (BGBl I S. 2456) die einschränkenden leistungsrechtlichen Vorschriften rückwirkend aufgehoben, aber gleichzeitig bestimmt, daß Schlechtwettergeld vom 1. 1. 1996 an nicht mehr gewährt wird.

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