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IWB 3/2020 S. 85

Rumänien | Abschaffung des „split payment“

Anfang 2018 hatte Rumänien ein sog. Split payment-Verfahren eingeführt, wonach die Zahlung durch den Leistungsempfänger aufzuteilen und der Umsatzsteuerbetrag auf ein Sperrkonto des leistenden Unternehmers zu überweisen war. Die EU-Kommission hielt diese Maßnahme für unionsrechtswidrig. Nun möchte Rumänien die Maßnahme zum wieder abschaffen. Dies berührt offenbar nicht eine ähnliche Maßnahme Polens, für die eine Ermächtigung des Rates der EU v. vorliegt.

Martin Diemer

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