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NWB Nr. 14 vom Seite 1237 Fach 27 Seite 4359

Lohnkostenzuschüsse zur Förderung der Beschäftigung langfristig Arbeitsloser

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

Die Bundesregierung fördert die Bereitschaft der Arbeitgeber, Langzeitarbeitslose einzustellen, durch Lohnkostenzuschüsse. Der Rahmen wird durch die in den jeweiligen Haushaltsplänen des Bundes zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestimmt; ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht daher nicht. Die Bundesregierung hofft, daß infolge des Einsatzes der bis Ende 1999 vorgesehenen Mittel von insgesamt rund 3 Mrd. DM die Zahl der langfristig arbeitslosen Arbeitsuchenden von derzeit rund 1,2 Mio um etwa 180 000 zurückgeht.

I. Begünstigte Einstellungen

Einen Zuschuß zu den entstehenden Lohnkosten können Arbeitgeber erhalten, wenn sie einen langfristig Arbeitslosen einstellen. Als Arbeitgeber kommen neben natürlichen Personen und Personengesellschaften (KG, OHG, Gesamtheit der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft) sowohl juristische Personen des Privatrechts (GmbH, AG) als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt, Stiftung) in Betracht.

Langfristig arbeitslos im Sinne dieser Regelung ist ein Arbeitnehmer, der unmittelbar vor der Aufnahme der Beschäftigung mindestens ein Jahr lang bei einem Arbeitsamt arbeitslos gemeldet war. Als...

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