Online-Nachricht - Montag, 03.02.2020

Kassen | Technische Richtlinien geändert (BMF)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet. Hierauf weist das BMF aktuell hin ().

Hinweis:

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden: “BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2020

Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-41260