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NWB Nr. 25 vom Seite 2137 Fach 27 Seite 4269

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

von Fritz Straub, Filderstadt

I. Überblick

Die private Krankenversicherung (PKV) steht in einer gewissen Konkurrenz zu der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Unterschiede im Prämiensystem und bei den Leistungen im Krankheitsfall machen es schwierig, eindeutige Kriterien aufzuzeigen, welche Versicherungsart die bessere ist, wenn ein Wahlrecht zwischen den beiden Versicherungssystemen besteht. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem beitragspflichtigen Entgelt bzw. Einkommen bis zur Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Anspruchsberechtigte Familienangehörige (Ehefrau und Kinder) des Versicherten sind kostenlos mitversichert. Dagegen richtet sich die Prämie in der PKV u. a. nach dem Eintrittsalter und Geschlecht sowie den gewählten Leistungstarifen. Für jeden einzelnen Familienangehörigen ist ein gesonderter - voller - Prämienbetrag zu zahlen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen behilflich sein, bei einer bestehenden Wahlmöglichkeit zwischen der GKV und PKV verschiedene Entscheidungskriterien gegenüberzustellen bzw. abzuwägen.

II. Die private Krankenversicherung

Die Mitglieder der PKV rekrutieren sich vornehmlich aus einem Personenkreis, der nicht gesetzli...

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