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NWB Nr. 16 vom Seite 1311 Fach 27 Seite 4241

Das Arbeitslosengeld

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

Der Verlust des Arbeitseinkommens infolge von Arbeitslosigkeit wird durch Gewährung eines teilweisen Lohnersatzes aufgrund zweier verschiedener Systeme ausgeglichen: durch die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitslosenhilfe. Die Arbeitslosenversicherung zahlt dem Arbeitslosen für begrenzte Zeit eine Lohnersatzleistung aus Beitragsmitteln der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber ohne Bedürftigkeitsprüfung, das Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenhilfe gewährt dem Arbeitslosen dagegen eine lohnorientierte Fürsorgeleistung aus Bundesmitteln. Sie tritt nur dann ein, wenn der Arbeitslose keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hat und bedürftig ist.

I. Anspruchsvoraussetzungen

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt der Versicherte, wenn er jede einzelne der nachstehend erläuterten Voraussetzungen erfüllt.

1. Arbeitslosigkeit

Diese Voraussetzung erfüllt derjenige Arbeitnehmer, der vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder nur weniger als 18 Stunden wöchentlich unselbständig beschäftigt oder selbständig tätig ist; dabei werden mehrere Beschäftigungen oder Tätigkeiten zusammengerechnet. Bei einem fortbestehenden Arbeit...

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